Bildquelle: aboutpixel.de – Fotograf: Sven Brentrup “svair”
In dieser Zeit des nahenden Frühlings steigt nicht nur bei Immobilienbesitzern wieder die Sorge vor drohendem Hochwasser und vor Überschwemmungen. Die vorhersehbare Schneeschmelze, vielleicht noch verbunden mit Niederschlägen, lassen die Hochwassergefahr steigen.
Und nicht nur das!
Durch den Klimawandel, die globale Erwärmung und die damit verbundenen Verschiebungen im Wettergeschehen steigt die Gefahr von Starkniederschlägen und damit verbunden auch die Gefahr von Überschwemmungen. Und das gilt nicht nur in bislang ausgewiesenen oder bekannten Hochwasserzonen und Überschwemmungsgebieten.
Zur Untersuchung der Wetterverhältnisse und deren Entwicklung und Auswirkungen wurde zum Beispiel die KLIWA gegründet. KLIWA ist die Abkürzung für das Kooperationsvorhaben „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ der Länder Baden-Württemberg, Rheinland – Pfalz und Bayern sowie des Deutschen Wetterdienstes.
Noch im Jahre 2005 stellte die KLIWA in ihrem Monitoringbericht fest, dass entgegen der Annahme keinerlei signifikante Erhöhung von Starkniederschlägen als Kurzereignis oder der Niederschlagsmenge insgesamt im Unersuchungsbereich feststellbar sei.
Bereits im Monitoringbericht 2008 ergaben sich jedoch andere Ergebnisse. Dort wird festgestellt:
„Im hydrologischen Winterhalbjahr findet man in ganz Süddeutschland zunehmende Starkniederschlagshöhen von eintägiger Dauer (D = 1 d). Die höchsten Zunahmen finden sich in einem Gebiet vom nördlichen Baden-Württemberg bis in die nordöstlichen Teile von Bayern. Im oberen Maingebiet liegen die hoch signifikanten Zunahmen bei über 40% vom Mittelwert 1932-2005 und sind damit deutlich höher als die Zunahmen bei den mittleren Gebietsniederschlagshöhen.“
Das Ergebnis dieses Forschungsberichtes bezieht sich nun nur auf ein begrenztes Gebiet mitten im Lande. Aber man muss davon ausgehen, dass die Grundtendenz überall in unseren Breiten die gleiche ist. Und man muss davon ausgehen, dass das Gefährdungspotential steigt.
Ein weiterer Faktor ist, dass durch die zunehmende Versiegelung der bebauten Gebiete, die Nachverdichtung von Baugebieten und den Trend zu kleineren Baugrundstücken die Abflussbeiwerte sehr stark ansteigen, also die Menge des Niederschlagswassers, das nicht versickert oder auf natürlichem Wege über die Oberfläche abgeleitet wird sondern in die Kanalisation einläuft. Dadurch wird immer öfters die Kanalisation an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht und Wasser tritt aus der Kanalisation aus. Und dies nicht nur in übersprudelnden Gullys auf der Straße sondern auch durch ungesicherte Hausabflüsse in die Häuser selbst.
Insgesamt steigt die Gefährdung, an Gebäuden durch Hochwasser oder Überflutung einen Schaden zu erleiden, für alle Gebäude deutlich an.
Aus diesem Grunde gewinnt der aktive Hochwasserschutz des Einzelnen immer mehr Bedeutung.
Wie schützt man sich vor Hochwasser?
Dafür ist durch langjährige Markterfahrung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich die Firma Steinhardt GmbH Wassertechnik aus Taunusstein der ideale Partner, denn Steinhardt bietet ein geschlossenes System von Hochwasserschutz– und von Abwasserhandhabungssystemen meist aus eigener Entwicklung an, die auf einander abgestimmt und von höchster Wirksamkeit sind.
Grundlegend dazu ist erst ein mal die Ertüchtigung der öffentlichen Abwasserbeseitigung.
Dies fängt schon bei der Trennung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser bei der Erfassung an, da durch ein geeignetes Trennsystem die Möglichkeit besteht, unverschmutztes Niederschlagswasser entweder auf dem Grundstück selbst zu versickern oder unbehandelt direkt einem Vorfluter zuzuleiten. Und jeder Liter Abwasser, der nicht durch die Kanalisation fließt, verhindert eine Überlastung des Systems.
Weiteres Standbein ist ein möglichst effektive Handhabung von Regenüberlaufbauwerken und sonstigen Sonderbauwerken, durch die bei starkem Anfall von Niederschlagswasser nach einer natürlichen Vorklärung durch geeignete Bauwerke das ankommende Niederschlagwasser aus dem Kanalisationssystem ausgeleitet und entweder gespeichert oder einem Vorfluter zugeführt werden kann. Hier ist es wichtig, dass Systeme zum Einsatz kommen, die sowohl sicher arbeiten als auch nach Möglichkeit ohne Einsatz von aufwändigen Überwachungssystemen, Steuer- und Regelungskreisen und Fremdenergie. Dazu gibt es inzwischen Anlagen, die sich durch das anfallende Wasser selbst steuern, für eine Schwallspülung der Leitungswege sorgen, Fremdstoffe ausscheiden (z. B. Partikelabscheider) und so ohne Einsatz von Fremdenergie das ankommende Niederschlagswasser ausleiten.
Als Zusatznutzen können die Systeme auch im Normalbetrieb als Spülvorrichtung zum Einsatz kommen, die durch ein intelligentes Management des anfallenden Abwassers durch rein mechanische Vorrichtungen zur Leitungsspülung im Wege der Schwallspülung eingesetzt werden können.
Ergänzend ist es möglich auch Einzelobjekte durch auf einander abgestimmte Schutzmaßnahmen weitgehend hochwassersicher zu machen und vor schädigenden Einwirkungen von Starkniederschlägen zu schützen.
Es sollte heute Standart sein, dass jedes Gebäude mit Rückstauklappengegen aus der Kanalisation, oder auch nur der Drainage des Hauses selbst, eindringendes Wasser gesichert ist. Ebenso muss es zur Selbstverständlichkeit werden, dass überall dort, wo die Möglichkeit besteht, dass sich bei einem Starkregenereignis anfallendes Oberflächenwasser einen Weg durch Öffnungen (Fenster, Türen, ..) bahnen kann, Vorsorge getroffen wird, wirkungsvolle Absperrmaßnahmen zu treffen.
Dazu dienen gezielte Maßnahmen des mobilen Objektschutzes.
Dazu werden für hochwassergefährdete Öffnungen Führungen und Halterungen fest und wasserdicht eingebaut, die im Bedarfsfall durch mobil gelagerte Bauteile wie Dammbalken, Dammtafeln oder Dammplatten ergänzt und so zu einer Hochwassersperre ausgebaut werden. Solche Maßnahmen sind auf das einzelne Objekt abgestimmt und werden für jedes Objekt nach einer intensiven Gefährdungsanalyse gesondert und angepasst angefertigt.
Diese Maßnahmen werden ergänzt und abgerundet durch entsprechende Rückstausperren und entweder manuell oder bei Bedarf auch automatisch zu bedienende Sperrklappen zum Beispiel vor Kellerfenstern oder in entsprechenden Lichtschächten.
Gerade bei diesen Maßnahmen zeigt sich aber, wie wichtig eine sachverständige Planung ist, denn es nutzt wenig, wenn ein Gebäude auf diese Art selbst hundertprozentig wasserdicht gemacht werden kann, denn je nach Höhe des außen bleibenden Hochwassers könnte es in einem solchen Falle zu dem Punkt kommen, an dem der Auftrieb des „geschützten“ Gebäudes so groß wird, dass es aufschwimmt oder zumindest seine Standsicherheit verliert. Hier muss die vorsorgende Planung ansetzen, die sicherstellt, dass bei vorher definierten Wasserhöhen gezielt einzelne Räume geopfert und damit geflutet werden, um den Auftrieb des Gebäudes zu verringern und so ein solches Aufschwimmen zu verhindern.
Auch dabei schafft aber der mobile oder stationäre Objektschutz die Zeit, die „Opferräume“ zu räumen und so Schäden an Einrichtung und Lagergut zu verhindern. Dazu kommt, dass durch die vorherige Definition der „Opferräume“ diese auch im Voraus baulich so gestaltet werden können, dass nicht nur Gebäudeschäden ausgeschlossen sind sondern noch dazu auch eine Reinigung nach einem Hochwasser schnell und ohne viel Mühe möglich ist.
Aber durch alle Vorsorgemaßnahmen kann das Risiko, durch Hochwasser einen Schaden zu erleiden, nicht ausgeschlossen sondern nur verringert werden.
Aus diesem Grunde ist es mindestens genau so wichtig, sich durch eine angepasste Versicherung gegen diese Überschwemmungsgefahren, oder viel mehr gegen die daraus entstehenden Schäden und Kosten, abzusichern.
Welche Versicherung dabei für den Einzelnen die Richtige ist sollte nach Möglichkeit dabei durch unabhängige Versicherungsmakler abgeklärt werden, da die am Markt befindlichen Versicherungen nicht nur vom Ansatz, vom Schutzbereich, sondern auch von der Leistung und nicht zuletzt von den Kosten her sehr unterschiedlich sind.
Weiter bestehen bei den einzelnen Versicherern erheblicher Unterschiede, in welchen Gebieten Gebäude überhaupt, und wenn ja in welchem Umfang, versichert werden können. Für Gebäuden in ausgewiesenen Hochwassergebieten ist dies weitgehend unmöglich. Bei Gebäuden in hochwassergefährdeten Gebieten ist die Auslegung oft unterschiedlich, sowohl, was eine Hochwassergefährdung überhaut ist als auch bei der Frage, bis zu welchem Risiko einer Überflutung noch Versicherungsschutz eingeräumt wird. Und bei der Frage, was durch die jeweilige Versicherung als hochwassergefährdeter Bereich angesehen wird gibt es ebenfalls keine klare Linie. Nicht in jedem Fall wird bei der Beurteilung dieser Frage eine amtliche Gewässerkarte mit den dort ausgewiesenen Überschwemmungs- und überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu Grunde gelegt, wie man sie zum Beispiel in Bayern auf der Homepage des Bayerisches Landesamt für Umwelt finden kann.
Es kann jedoch selbst in eigentlich „nicht versicherbaren Gebieten“ versucht werden, einen Risikoschutz zu erhalten, der dann zum Beispiel mit diversen klar vorgegebenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz an dem fraglichen Objekt verbunden wird, die in sich ein geschlossenen Schutzkonzept ergeben.
Dies kann dann die Durchführung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz für ein einzelnes Objekt sogar doppelt attraktiv machen, da erst durch die Schutzmaßnahmen dann neben der Risikoreduzierung auch noch eine versicherungstechnische Absicherung des verbleibenden Restrisikos, sei es insgesamt oder zumindest zum Teil, erreicht erden kann, die auf andere Weise überhaupt nicht zu erhalten wäre.